Handy am Steuer

Fast jeder hat eins, fast jeder benutzt es bei den verschiedensten Gelegenheiten im Alltag. Gemeint ist das Handy oder auch das Smartphone. Gerade bei Smartphones gibt es inzwischen wegen des immer größeren Funktionsumfangs kaum noch Situationen in denen es sich nicht nutzen lässt. Außer zum Telefonieren können Nachrichten verschickt und Fotos gemacht werden. Immer mehr Geräte verfügen auch über eine Navigationsfunktion, die das herkömmliche Navigationsgerät durchaus ersetzen kann.

Verständlich, dass es bei all den vielen nützlichen und beliebten Funktionen immer schwieriger wird, das Gerät eine Weile nicht zu benutzen. Gerade im Straßenverkehr stellt die Nutzung von Smartphones und Handys aber eine ernstzunehmende Gefahr dar. Ganz einfach deshalb, weil die Bedienung der Geräte eine hohe Aufmerksamkeit erfordert, die eigentlich im Straßenverkehr benötigt wird. Aus diesem Grund ist die Nutzung von Handys und Smartphones im Straßenverkehr auch weitestgehend verboten. Wer sein Gerät dennoch benutzt, riskiert empfindliche Strafen. Fahranfänger in der Probezeit sogar ihren Führerschein.

Was darf mit dem Handy nicht gemacht werden?

Das Telefonieren und Bedienen eines Handys benötigt hohe Aufmerksamkeit. Diese soll beim Autofahren jedoch ausschließlich der Straße und dem übrigen Verkehr gelten. Aus diesem Grund ist die Benutzung eines Handys am Steuer bis auf wenige Ausnahmen untersagt. So ist es zum Beispiel nicht zulässig, während der Fahrt:

  • zu Telefonieren,
  • Textnachrichten zu schreiben oder zu versenden,
  • Fotos zu machen,

sofern dafür das Gerät in die Hand genommen werden muss. Dieser Aspekt spielt bei der Frage danach, was gemacht werden darf und was nicht, die zentrale Rolle. Verboten ist nämlich die Bedienung des Gerätes, wenn es dafür in die Hand genommen werden muss. Unter dieser Voraussetzung ist daher also auch nicht erlaubt:

  • Einen Anruf abzulehnen
  • Die Uhrzeit nachzusehen
  • Ein neues Navigationsziel einzugeben
  • etc.

Das Verbot, das Handy zur Bedienung in die Hand zu nehmen, erstreckt sich dabei nicht, wie viele glauben, auf das reine Fahren eines Autos. Das Verbot gilt auch, wenn das Auto mit laufendem Motor steht. Zum Beispiel an einer roten Ampel. Mit laufendem Motor ist also auch an einer roten Ampel das Telefonieren genauso wie das Schreiben und Lesen von Textnachrichten nicht erlaubt.

Genauso wie beim Autofahren ist die Nutzung des Mobiltelefons übrigens auch beim Fahrradfahren verboten. Allerdings fallen hierbei die Strafen geringer aus.

Wann und wie darf ein Handy im Auto benutzt werden?

Aus dem Verbot, das Gerät zur Bedienung in die Hand zu nehmen, solange der Motor läuft, ergeben sich zwei notwendige Voraussetzung, unter denen die Benutzung eines Handys am Steuer erlaubt ist:

  • Das Gerät muss für die Nutzung nicht in die Hand genommen werden
  • Der Motor ist abgeschaltet

Unter der zweiten Voraussetzung ist es zum Beispiel grundsätzlich zulässig, z. B. an einer roten Ampel den Motor abzustellen und ein kurzes Telefonat zu führen oder eine Textnachricht zu verschicken. Sobald die Ampel wieder auf grün wechselt, bzw. der Motor wieder gestartet wird, ist das Mobiltelefon wieder tabu.

Die erste Voraussetzung ermöglicht es, während der Autofahrt nicht vollständig auf das Handy verzichten zu müssen. Gerade für viele Personen, die geschäftlich unterwegs sind, ist dies oft wichtig. Allerdings sind für eine Nutzung, ohne das Gerät in die Hand zu nehmen, in der Regel einige technische Hilfsmittel notwendig. Dazu zählen vor allem:

  • Haltevorrichtung für das Handy
  • Freisprecheinrichtung

Freisprecheinrichtungen ermöglichen es insbesondere, zu telefonieren, ohne das Gerät am Ohr halten zu müssen. Dabei kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage:

  • Integrierte Freisprecheinrichtung des Gerätes
  • Kabelgebundenes Headset
  • Kabelloses Headset
  • Fest verbaute Telefonanlagen und Freisprecheinrichtungen

Die genannten Möglichkeiten unterscheiden sich zum Teil enorm im Preis, der Sprach- und Klangqualität und auch dem Bedienkomfort. Außerdem lässt sich nicht jede Lösung in jedem Fahrzeug umsetzen. Sie alle ermöglichen es jedoch, auch während der Fahrt legal Telefonate zu führen.

Verfügt das Smartphone außerdem noch über eine Sprachsteuerungsfunktion können auf diese Weise auch noch weitere Funktionen des Gerätes genutzt werden, solange es nicht in die Hand genommen wird.

Strafen und Konsequenzen bei Handynutzung am Steuer

Das Telefonieren während der Autofahrt hat ein sehr großes Ablenkungspotenzial, das häufig unterschätzt wird. Aus diesem Grund sind im Bußgeldkatalog auch vergleichsweise hohe Strafen angesetzt, die bei der Punktereform zum 01. Mai 2014 noch einmal verschärft wurden. Seitdem gelten für das unzulässige Benutzen eines Handys oder Smartphones folgende Strafen:

  • Handy als Kraftfahrer auf unzulässige Weise genutzt: 60 Euro Bußgeld + 1 Punkt
  • Handy beim Fahrradfahren benutzt: 25 Euro Bußgeld

Bereits vor der Punktereform bekamen Autofahrer bei unzulässiger Handynutzung am Steuer einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Durch die Absenkung der maximalen Punktezahl von 18 auf 8 zählt der Punkt nun entsprechend schwerer.

Auch Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, sollten sich genau überlegen, ob ihnen die Nutzung ihres Handys die Konsequenzen wert ist. Für sie gilt ein Verstoß gegen das Handyverbot nämlich als sogenanntes B-Delikt. Begehen Fahranfänger in der Probezeit zwei B-Delikte, verlängert sich ihre Probezeit um zwei weitere Jahre und sie müssen außerdem an einer Nachschulung teilnehmen.

Auch wer nicht mehr in der Probezeit ist, sollte sich nicht nur wegen der drohenden Strafen zweimal überlegen, ob er während der Fahrt erlaubt oder unerlaubt telefonieren möchte. Stellt sich im Falle eines Unfalls nämlich heraus, dass der Fahrer telefoniert hat, schränken viele Versicherungen ihren Versicherungsschutz ein.

Bei Bußgeldbescheid am besten einen Anwalt aufsuchen

Alleine das Bußgeld für die Handynutzung am Steuer trifft viele Autofahrer bereits empfindlich. Deutlich schmerzhafter ist aber oft der Eintrag im Fahreignungsregister. Gerade wenn sich dort bereits einige Einträge befinden, kann der Punkt den Führerschein in Gefahr bringen. Besonders in solchen Fällen sollte ein Anwalt zurate gezogen werden. Das gleiche gilt immer auch, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines verhängten Bußgeldbescheides bestehen. Nutzen Sie daher einfach unsere telefonische kostenlose Erstberatung. Unsere Verkehrsexperten erklären Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen und was Sie unternehmen können oder sollten.

Written by besim

Beratungsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht. Sprachen: Deutsch, Englisch, Albanisch. Ausbildung: Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Mag. iur. (2009).

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